Ablauf eines Schadenfalls – Schritt für Schritt erklärt 

Ein Verkehrsunfall ist immer ärgerlich und wirft viele Fragen auf. Was muss ich jetzt tun? Wer bezahlt den Schaden? Und wann erhalte ich mein Geld? Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger begleite ich Sie durch den gesamten Ablauf und sorge für eine schnelle und fachgerechte Schadenabwicklung.

1. Unfallstelle sichern und Daten austauschen (Versicherung)

Nach einem Unfall steht zunächst die Sicherheit an erster Stelle. Sichern Sie die Unfallstelle ab und tauschen Sie die wichtigsten Daten mit dem Unfallgegner aus. Dazu gehören: Name und Anschrift, Kennzeichen und Versicherung. Dokumentieren Sie, soweit möglich, die Unfallstelle und die beschädigten Fahrzeuge per Foto. Sind Zeugen vorhanden? Bei Unklarheiten oder größeren Schäden sollte die Polizei hinzugezogen werden. Oft wird die Schuldfrage im Nachgang vom Unfallgeger dann doch angezweifelt. Ein polizeilicher Unfallbericht hilft hier ungemein. Der Verursacher ist verpflichtet, den Schaden seiner Versicherung unverzüglich zu melden. Die von der Versicherung zugeteilte Schadennummer (Vorgangsnummer) muss er Ihnen mitteilen.

2. Kontaktaufnahme mit dem Sachverständigen 

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie das Recht, selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten hierfür werden in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir kurzfristig einen Besichtigungstermin – auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder am Standort des Fahrzeugs. 3. Fahrzeugbesichtigung und Gutachtenerstellung 

3. Fahrzeugbesichtigung und Gutachtenerstellung

Bei der Besichtigung werden sämtliche Schäden fachgerecht dokumentiert. Im Gutachten werden unter anderem folgende Positionen ermittelt: - Reparaturkosten - Wiederbeschaffungswert - Restwert - Wertminderung - Nutzungsausfall - Reparaturdauer, etc. Sie erhalten ein nachvollziehbares und rechtssicheres Gutachten als Grundlage für die weitere Schadenregulierung.

4. Übersendung an Versicherung oder Rechtsanwalt 

Das Gutachten wird auf Wunsch direkt an die gegnerische Versicherung oder an Ihren Rechtsanwalt weitergeleitet. Dadurch kann die Schadenbearbeitung unmittelbar beginnen. Empfohlen wird das Einreichen der Unterlagen über einen Rechtsanwalt. Dadurch kann die Bearbeitungszeit deutlich verkürzt werden. Diese anwaltlichen Kosten werden bei unverschuldetem Unfall ebenfalls in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.

5. Prüfung durch die Versicherung 

Die Haftpflichtversicherung prüft die Unterlagen und entscheidet über die Regulierung des Schadens. Je nach Sachlage kann die Bearbeitungsdauer unterschiedlich ausfallen. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vollständig vor, erfolgt die Regulierung häufig innerhalb weniger Wochen.

6. Auszahlung der Entschädigung 

Nach Abschluss der Prüfung erfolgt die Auszahlung des Schadens. Je nach Schadenart werden beispielsweise folgende Positionen erstattet: - Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand - Wertminderung - Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten - Sachverständigenkosten - Abschlepp- und Nebenkosten.

Persönliche Unterstützung während des gesamten Schadenfalls 

Ein Unfall bedeutet zusätzlichen Aufwand und viele offene Fragen. Deshalb begleite ich Sie von der ersten Kontaktaufnahme bis zur abgeschlossenen Regulierung. Durch meine langjährige Erfahrung in der Schadenbewertung und meine tägliche Tätigkeit in der Beurteilung von Gutachten erhalten Sie eine fachlich fundierte und unabhängige Unterstützung. Sie haben Fragen zu Ihrem Schadenfall oder benötigen kurzfristig ein Gutachten? Kontaktieren Sie mich gerne – ich helfe Ihnen schnell und unkompliziert weiter.