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Nein. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht, selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. So stellen Sie sicher, dass der Schaden neutral und fachgerecht bewertet wird. 

Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für das Sachverständigengutachten grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

In der Regel wird das Gutachten innerhalb kurzer Zeit nach der Fahrzeugbesichtigung erstellt und an Sie beziehungsweise an die zuständige Versicherung oder Ihren Rechtsanwalt übermittelt. Sie erhalten von mir alle Unterlagen als PDF sowie in Schriftform.

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall und von der jeweiligen Versicherung ab. Sind alle Unterlagen vollständig vorhanden und die Haftungsfrage geklärt, erfolgt die Regulierung häufig innerhalb weniger Wochen.

Ja. Sie können den Schaden auch fiktiv abrechnen und sich den ermittelten Betrag auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Grundlage hierfür ist das erstellte Gutachten.

Wenn Ihr Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht genutzt werden kann, wird der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder auf die Erstattung von Mietwagenkosten von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Liegen die Reparaturkosten über dem wirtschaftlich sinnvollen Rahmen, wird im Gutachten der Wiederbeschaffungswert und der Restwert ermittelt. Die Entschädigung richtet sich dann nach dem sogenannten Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungsaufwand = Wiederbeschaffungswert (Versicherung) - Restwert (Aufkäufer)).

Bei einem unverschuldeten Unfall kann die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht sinnvoll sein. Auch die Kosten für den Rechtsanwalt werden in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

Ein unabhängiges Gutachten schafft Transparenz und dient als Grundlage für die vollständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sie erhalten eine nachvollziehbare und fachgerechte Schadenbewertung ohne wirtschaftliche Interessen einer Versicherung.

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